Kircheneintritt

Die katholische Kirche versteht sich als eine Gemeinschaft, die von Gott zusammengerufen wird. Sie möchte die Botschaft von der Liebe Gottes sichtbar machen und die Menschen auf dem Weg zu Jesus Christus führen. Dazu sind alle ohne Unterschied eingeladen und jeder kann frei entscheiden, ob er diese Einladung annehmen möchte.
Wenn Sie sich auf den Weg in die Gemeinschaft der katholischen Kirche machen wollen, dann wenden Sie sich am besten an einen Priester in ihrer Heimatpfarre oder an einen anderen Seelsorger ihres Vertrauens oder an das erzbischöfliche Ordinariat.
Der Vorgang der Aufnahme in die katholische Kirche
Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die Römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Von dort aus wird ein Ansuchen über das erzbischöfliche Ordinariat an den Erzbischof gestellt.
Kirchenaustritt - Konsequenzen
Die Mitgliedschaft in der Kirche erwächst aus dem Empfangs des Sakramentes der Taufe, die einen Menschen mit Jesus Christus verbindet. Diese Verbindung kann nicht durch einen Kirchenaustritt aufgelöst werden. Dieser schränkt die Teilnahme am kirchlichen Leben jedoch stark ein.
Wer sich offiziell von der Kirche lossagt, befreit sich nicht nur von bestimmten kirchlichen Pflichten z.B.: von der Pflicht mit dem Kirchenbeitrag die vielfältigen Aufgaben der Kirche mit zu tragen. Gleichzeitig verliert man fast alle Rechte der Kirchenmitgliedschaft:
zum Beispiel das Recht zum Empfang von Sakramenten oder das Recht, Ämter und Dienste in der Kirche zu übernehmen und auszuüben (z.B. das Patenamt bei Taufe und Firmung oder liturgische Aufgaben im Gottesdienst). Schließlich kann ein Ausgetretener auch kein kirchliches Begräbnis erhalten.