Friedhof und Gräber
Zu den Beratungen können Vertreter der am Friedhof tätigen Gewerbe mit beratender Stimme beigezogen werden.
In allen Friedhofangelegenheiten sind die diesbezüglichen kirchenrechtlichen und staatlichen Vorschriften einzuhalten. Es gilt die diözesane Friedhofsordnung (Diözese Linz, 1997).
Neu 2023: Grab für Sternenkinder
Bestattung:
Martin Damböck
Eggmairstraße 1
4595 Waldneukirchen
Tel.: 07258/7030
Fax: 07258/7030-19
Marianne Damböck: 0676/5966940
Friedhofswärter:
Johann Pimminger
Lehnerstraße 20
4595 Waldneukirchen
Tel.: 0681/2053 5508
Grabvergabe:
Pfarramt Waldneukirchen
Dorfplatz 12
4595 Waldneukirchen
Tel.: 07258/7590
Grabaufstellung:
Bei Neuaufstellung eines Grabdenkmals muss unbedingt mit dem Pfarramt Waldneukirchen oder dem Friedhofswärter Johann Pimminger Kontakt aufgenommen werden.
Grabmieten:
Die im Folgenden angegebenen Beträge gelten jeweils für ein Jahr und werden alle fünf Jahre per Rechnung vorgeschrieben.
Reiheneinzelgrab: € 13,50
Reihendoppelgrab: € 27,00
Doppelwandgrab: € 32,50
Urnengrab: € 10,00